Markenlexikon

Sparkasse

Ursprungsland: Deutschland

Die ersten sparkassenähnlichen Geldinstitute mit Namen wie Ersparungscasse, Leihkasse, Leihhaus-Kasse, Spar- und Leih-Casse, Savings and Loan Association, Sberkassa oder Waisenkasse entstanden im Laufe des 18. Jahrunderts u.a. in Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Portugal, Russland, der Schweiz, der Slowakei, Spanien, Tschechien und den USA. Das ursprüngliche Ziel dieser Einrichtungen war es, auch ärmeren Bevölkerungsschichten die Möglichkeit zu geben, kleinere Geldmengen auf einem Sparbuch verzinslich zurückzulegen. Gründer der frühen sparkassenähnlichen Institute waren zumeist Fürsten, Verwaltungsbeamte, Ärzte, Apotheker, Pfarrer, Kirchen, Klöster oder der Staat. Ab 1801 entstanden in Deutschland die ersten kommunalen Sparkassen, die sich in der Trägerschaft von Städten befanden und nur regional tätig waren.

Nachdem im 19. Jahrhundert immer mehr Sparkassen entstanden waren, wurde mit dem Sparkassengesetz 1838 in Preußen eine Rechtsgrundlage geschaffen, die u.a. auch Regelungen für die Verwaltung der Sparkassen und die Sicherheit der Spargelder enthielt. Dieses Gesetz galt in den meisten preußischen Nachfolgestaaten noch bis in die 1950er Jahre hinein.

Zur Liquiditätssicherung in Krisenfällen entstanden ab 1909 sogenannte Girozentralen (zunächst in Sachsen), die als regionale Spitzeninstitute der Sparkassenorganisation fungierten und sich 1916 im Deutschen Zentral-Giroverband organisierten. In den 1920er Jahren kam es zum Zusammenschluss der Girozentralen mit den Landesbanken, sodass beide Tätigkeitsfelder nun nur noch von einem Bankinstitut wahrgenommen wurden. Zu den Landesbanken/Girozentralen gehören die Bayerische Landesbank (BayernLB), die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), die Landesbank Hessen-Thüringen – Girozentrale (Helaba), die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale (Nord/LB), die Landesbank Saar (SaarLB) und die Landesbank Berlin AG (LBB).

1924 entstand aus der Verschmelzung des Deutschen Sparkassenverbandes (gegründet 1884), des Deutschen Zentral-Giroverbandes (gegründet 1916) und des Deutschen Verbandes der kommunalen Banken e.V. (gegründet 1921) die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sparkassen- und Giroverbände und Girozentralen (ab 1953 Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. mit Sitz in Berlin und Bonn), dem heute zwölf regionale Sparkassenverbände angehören.

Nach dem Ende des 2. Weltkriegs wurden die Sparkassen in der DDR als volkseigene Betriebe organisiert, die sich im Besitz des Staates befanden. Die Funktion der Girozentrale übernahm ab 1951 die Deutsche Notenbank (ab 1968 Staatsbank der DDR). Die DDR-Sparkassen beschäftigte sich hauptsächlich mit der Verwaltung von Giro- und Sparkonten sowie der Vergabe von Kleinkrediten an Privatleute. Nach der Wiedervereinigung wurden die Ost-Sparkassen in die neuen Verbände Ostdeutscher Sparkassenverband, Sparkassenverband Berlin und Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen integriert.

Sparkasse
Sparkasse

Um den Kunden der Sparkassen sämtliche Bankgeschäfte, Versicherungsarten und sonstige Finanzdienstleistungen anbieten zu können, auch die, die den Sparkassen nicht erlaubt sind (u.a. Bausparverträge, Börsenhandel), entstand 1975 die Sparkassen-Finanzgruppe. Zu dieser Gruppe gehören u.a. die rechtlich selbstständigen Finanzdienstleister DekaBank Deutsche Girozentrale, die Deutsche Leasing AG, die DSV Gruppe, die Landesbausparkassen (LBS), die Öffentlichen Versicherungen und der Online-Broker S-Broker. Eigentümer dieser Gesellschaften sind die regionalen Sparkassen- und Giroverbände sowie die Landesbanken.

Neben den Sparkassen, die sich als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute im Besitz einer Gebietskörperschaft (Gemeinde, Stadt, Landkreis) oder einem kommunalen Sparkassenzweckverband befinden, gibt es in Deutschland noch fünf Freie Öffentliche Sparkassen, die im Verband der Freien Sparkassen e.V. zusammengeschlossen sind (Bordesholmer Sparkasse AG, Sparkasse Bremen AG, Sparkasse zu Lübeck AG, Hamburger Sparkasse AG, Sparkasse Mittelholstein AG). Dabei handelt es sich um nicht kommunal gebundene Sparkassen, die als Aktiengesellschaften organisiert sind und sich im Besitz von Vereinen, Stiftungen, Zweckverbänden, Städten, Privataktionären und Mitarbeitern befinden.

Das Sparkassen-Logo, das eine Spardose in Form des Buchstabens S mit einer Münze darstellt, wurde in seiner grundlegenden Form bereits 1938 von dem österreichischen Plakatmaler Louis Gaigg entworfen. Bis 1948 fand es nur zu internen Zwecken Anwendung, erst danach verwendete man es auch in der Öffentlichkeit. Das heute verwendete Logo entwarf der Grafiker Otl Aicher 1972 auf Basis des Ur-Logos. Er gab ihm auch die Farbe Rot (vorher meist Schwarz). Inhaber der weltweiten Markenrechte ist der Deutsche Sparkassen- und Giroverband. Aufgrund der großen Verbreitung von Sparkassen-Filialen gehört das S-Logo zu den bekanntesten deutschen Markenzeichen. Auch die österreichischen Sparkassen verwenden dieses Logo in ihrem Einzugsgebiet (Kroatien, Österreich, Rumänien, Slowakei, Tschechien) unter Lizenz.

Die Sparkassen in anderen Ländern haben meist andere Organisationsformen als die deutschen. In der Schweiz sind sie Genossenschaften oder Aktiengesellschaften, die sich im Besitz der eigenen Kunden oder der lokalen Bevölkerung befinden. In Österreich sind die Sparkassen juristische Personen des privaten Rechts, die von Gemeinden oder Vereinen betrieben werden. In Russland ist die Sberbank (früher Sberkassa) ein Staatsunternehmen, ebenso in Luxemburg. In Italien waren die Träger lange Zeit Stiftungen. In Spanien wurden mehrere Sparkassen im Zuge der Finanzkrise ab 2007 in Privatbanken umgewandelt, u.a. die Caixa d’Estalvis i Pensions de Barcelona (La Caixa), die einstmals größte Sparkasse Europas.

Text: Toralf Czartowski • Fotos: Pixabay.com, Public Domain