Markenlexikon

Airbnb

Ursprungsland: USA

Im Oktober 2007 fand in San Francisco die Industrial Design Conference der Industrial Designers Society of America statt, was dazu führte, dass alle Hotels in der Umgebung ausgebucht waren. Die beiden Industriedesigner Brian Joseph Chesky (* 1981) und Joe Gebbia (* 1981), die zu dieser Zeit in einer Wohngemeinschaft lebten, waren gerade knapp bei Kasse und wussten nicht, wie sie die nächste Miete bezahlen sollten. So kamen sie kurzerhand auf die Idee, ihre kleine Wohnung an drei zahlende Gäste, die kein Hotelzimmer mehr bekommen hatten, unterzuvermieten. Als Schlafgelegenheit dienten Luftmatratzen (Airbed), das Frühstück (Breakfast) bereiteten sie selbst zu.

Aus dieser misslichen Lage entstand kurz darauf das Unternehmen Airbnb Inc. (ursprünglich: AirBed & Breakfast), eine weltweit tätige Online-Plattform für die Buchung und Vermietung von Unterkünften. An der Gründung im Februar 2008 war auch noch der Informatiker Nathan Blecharczyk (* 1984) beteiligt. Zu den Finanziers gehörten das Gründerzentrum Y Combinator aus dem Silicon Valley, sowie die Investoren Greylock Partners, Sequoia Capital, Andreessen Horowitz, Digital Sky Technologies, General Catalyst Partners, Youniversity Ventures, A-Grade Investments, DST Global und TPG Capital. Im Mai 2011 eröffnete in Hamburg die erste Niederlassung außerhalb der USA (Übernahme der deutschen Firma Accoleo).

Airbnb
Airbnb

Heute vermittelt Airbnb Unterkünfte in über 220 Ländern und 100.000 Städten (Stand 2020). Von 2008 bis 2020 wurden über 500 Millionen Übernachtungen über Airbnb gebucht. Für die Vermittlung erhebt das Unternehmen Gebühren von den Gästen (ca. 6 – 12 Prozent) und den Gastgebern (ca. 3 Prozent). Die grundsätzlich gute Idee, Touristen überall auf der Welt unkompliziert Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, hat jedoch auch ihre Schattenseiten: in vielen Städten bieten Vermieter ihre Wohnungen nicht mehr auf dem freien Markt an, sondern nur noch temporär als Touristenunterkunft über Airbnb. Zudem zahlen etliche Privatvermieter, die ihre Wohnungen dauerhaft auf Airbnb mit Gewinnabsicht zur Verfügung stellen, keine Steuern, entweder aus Unwissenheit oder bewusst. Viele Städte gehen inzwischen gegen die Wohnraumzweckentfremdung und die damit verbundene Steuerhinterziehung vor.

Text: Toralf Czartowski • Fotos: Pixabay.com, Public Domain